Teilnahmebedingungen für das Sicherheitstraining |
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Geschrieben von: Verkehrswacht Hockenheim | |||
Samstag, den 06. April 2019 um 22:47 Uhr | |||
Teilnahmebedingungen für das Sicherheitstraining I. Die Trainingskarte(n) sind unterschrieben vom Arbeitgeber und soweit vorhanden mit Firmenstempel versehen) sowie die gültige Fahrerlaubnis sind zum Training mitzubringen. II. Während des Kurses ist den Anweisungen des Trainers im Interesse der Sicherheit der Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten. III. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol oder Drogen bzw. sonstigen die Wahrnehmungsfähigkeit beeinflussenden Stoffen ist nicht erlaubt. Der Verzehr von Alkohol oder Drogen bzw. sonstigen die Wahrnehmungsfähigkeit beeinflussenden Stoffen während des Trainings ist nicht erlaubt und hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge IV. Auf dem gesamten Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO. V. Pro Fahrzeug können 2 Personen am PKW-Sicherheitstraining teilnehmen. VI. Im Übungsbereich besteht für Teilnehmerfahrzeuge während des Trainings eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 500,00 bis zu einem Fahrzeugwert von EUR 35.000,00. Der Geschädigte hat die Entschädigungsleistung, soweit der Schaden unter die Fahrzeugteilversicherung fällt, ausschließlich aus anderweitiger Fahrzeugteilversicherung geltend zu machen. VII. Nicht von dieser Versicherung erfasst sind Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Anweisungen des Trainers nicht beachtet werden, oder die auf dem Weg vor und zu den einzelnen Trainingseinheiten eintreten. VIII. Bei Absage ab 20 Werktage vor dem Trainingstermin werden Stornogebühren in Höhe von EUR 20 fällig und gesondert in Rechnung gestellt. IX. Eine Gebühr in Höhe von EUR 125,00 wird direkt vom Teilnehmer bzw. der anmeldenden Firma fällig,
X. Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis zum 20.Werktag vor dem Trainingstermin möglich. Jede weitere Umbuchung bis zu diesem Termin wird mit EUR 10 pro Teilnehmer berechnet. XI. Liegen 5 Werktage vor Trainingsbeginn weniger als 10 Anmeldungen vor, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Training abzusagen. XII. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung des Trainings aus Sicherheitsgründen nicht erlauben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen. Stand: 03.01.2023
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. Januar 2023 um 10:25 Uhr |